Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Kreistagswahl: Wahlergebnisse ermitteln

    Sobald alle Stimmen zur Kreistagswahl abgegeben wurden, wird das Wahlergebnis im Wahlbezirk öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt . Nach Überprüfung dieser Ergebnisse stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis der Wahl zum Kreistag fest.

    Beschreibung

    Nach Schluss der Wahlhandlung wird das Ergebnis der Wahl öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Kreiswahlleiter.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald das Wahlergebnis festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher unverzüglich an die Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit mehreren Stimmbezirken und mit Briefwahlvorständen sind alle Wahlergebnisse von der Gemeindeverwaltung, in Ortsgemeinden vom Ortsbürgermeister, zum Gemeindeergebnis zusammenzufassen. Das Gemeindeergebnis für die Wahl zum Kreistag wird dem Kreiswahlleiter gemeldet. Ortsgemeinden melden es der Verbandsgemeindeverwaltung, die das Verbandsgemeindeergebnis zusammenstellt und dem Kreiswahlleiter meldet.  

    Der Kreiswahlleiter stellt die gemeldeten Ergebnisse zum vorläufigen Ergebnis im Wahlgebiet zusammen. Das endgültige Ergebnis im Wahlgebiet wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt.

    Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

    Bemerkungen

    Der Kreiswahlleiter macht das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung hat die Zahl der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallenden Sitze und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes zu enthalten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Kreiswahlausschuss, Kommunalwahl, Mandat, Kreiswahlleiter, Kreistag, Kreiswahlergebnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English