Kreistagswahl: Wahlergebnisse ermitteln
Sobald alle Stimmen zur Kreistagswahl abgegeben wurden, wird das Wahlergebnis im Wahlbezirk öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt . Nach Überprüfung dieser Ergebnisse stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis der Wahl zum Kreistag fest.
Beschreibung
Nach Schluss der Wahlhandlung wird das Ergebnis der Wahl öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Kreiswahlleiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Mark Klasen
stellv. Fachbereichsleiterin : Lydia Wagner
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 1.2 - Zentrale Dienste
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Lydia Wagner
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena Euteneuer
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: B
Telefon Festnetz: 02653 9996-121
Fax: 02653 9996-910
E-Mail: lena.euteneuer@vg.kaisersesch.de
Herr Andreas Brune
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: B
Fax: 02653 9996-910
Telefon Festnetz: 02653 9996-102
E-Mail: andreas.brune@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
- Zuwendungen, Zuschüsse, Dorferneuerung, Zentrale Vergabestelle, Wahlen, Statistik
- Schulen, Kindertagesstätten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald das Wahlergebnis festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher unverzüglich an die Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit mehreren Stimmbezirken und mit Briefwahlvorständen sind alle Wahlergebnisse von der Gemeindeverwaltung, in Ortsgemeinden vom Ortsbürgermeister, zum Gemeindeergebnis zusammenzufassen. Das Gemeindeergebnis für die Wahl zum Kreistag wird dem Kreiswahlleiter gemeldet. Ortsgemeinden melden es der Verbandsgemeindeverwaltung, die das Verbandsgemeindeergebnis zusammenstellt und dem Kreiswahlleiter meldet.
Der Kreiswahlleiter stellt die gemeldeten Ergebnisse zum vorläufigen Ergebnis im Wahlgebiet zusammen. Das endgültige Ergebnis im Wahlgebiet wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt.
Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.
Bemerkungen
Der Kreiswahlleiter macht das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung hat die Zahl der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallenden Sitze und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes zu enthalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.11.2022
Stichwörter
Kreiswahlausschuss, Kommunalwahl, Mandat, Kreiswahlleiter, Kreistag, Kreiswahlergebnis