Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Aquakultur: Nicht heimische, gebietsfremde Arten einführen

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen. In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft. Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Struktur- und Kreisentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 15a

    54550 Daun

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: kreisentwicklung@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933

    Kontaktperson

    • Katrin Gottfried
      Hausanschrift

      Freiherr-vom-Stein-Str. 15a

      54550 Daun

      Postanschrift

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      54552 Daun

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-580

      Fax: +49 6592 933-6333

    • Sandra Treitges
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      Freiherr-vom-Stein-Str. 15a

      54550 Daun

      Postanschrift

      Mainzer Straße 25

      54552 Daun

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-589

      Fax: +49 6592 933-6333

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Natur- und Artenschutz / Landespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 15

    54550 Daun

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: artenschutz@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    • Dr. Hendrik Albrecht
      Hausanschrift

      Freiherr-vom-Stein-Str. 15a

      54550 Daun

      Postanschrift

      Mainzer Straße 25

      54552 Daun

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-581

      Fax: +49 6592 933-6575

    • Anna-Lena Schmitz
      Postanschrift

      Mainzer Straße 25

      54552 Daun

      Hausanschrift

      Freiherr-vom-Stein-Str. 15a

      54550 Daun

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-588

      Fax: +49 6592 933-6575

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im „Anhang 1“ der EU-Verordnung (siehe Link Handlungsgrundlage). Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
    • Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
    • Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
    • Merkmale des Organismus
    • Ziele und Gründe für die Einführung
    • Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen („Anhang I – G. Bewirtschaftungsplan“)
    • Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen

    Voraussetzungen

    • Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
    • Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
    • Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
    • Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
    • Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Fristen

    Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 14 Monate (Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen.)

    Kosten

    Die Kosten sind sehr stark abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere vom Aufwand. Die Kosten können vorab angefragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 25.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Wasserkultur, Nicht heimische Arten, Ausländische Arten, Einsiedlung, Aquakultur, Gebietsfremde Arten, Teichwirtschaft, Umsiedlung, Einführung, Neozoen, Überführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)