Aquakultur: Nicht heimische, gebietsfremde Arten einführen
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen. In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt. Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft. Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Struktur- und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Katrin Gottfried
Hausanschrift
Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
Telefon Festnetz: +49 6592 933-580
Fax: +49 6592 933-6333
Sandra Treitges
Hausanschrift
Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
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Fax: +49 6592 933-6333
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Natur- und Artenschutz / Landespflege
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Dr. Hendrik Albrecht
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Mainzer Straße 25
54552 Daun
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Anna-Lena Schmitz
Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6592 933-588
Fax: +49 6592 933-6575
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im „Anhang 1“ der EU-Verordnung (siehe Link Handlungsgrundlage). Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung des Vorhabens
- Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten
- Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen
- Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.
- Merkmale des Organismus
- Ziele und Gründe für die Einführung
- Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen („Anhang I – G. Bewirtschaftungsplan“)
- Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen
Voraussetzungen
- Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin.
- Die Fischarten und Nichtzielarten, die sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
- Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
- Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.
- Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
Fristen
Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab. Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen. Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
6 bis 14 Monate (Die regelmäßige Bearbeitungsdauer von 6 Monaten beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen.)
Kosten
Die Kosten sind sehr stark abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere vom Aufwand. Die Kosten können vorab angefragt werden
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste befindet sich in Anhang IV der Verordnung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 25.07.2022
Stichwörter
Wasserkultur, Nicht heimische Arten, Ausländische Arten, Einsiedlung, Aquakultur, Gebietsfremde Arten, Teichwirtschaft, Umsiedlung, Einführung, Neozoen, Überführung