Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.01.13.01.01 Beistandschaften
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: beistandschaften@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Annika Goebel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713310
Telefon Festnetz: +49613278713310
E-Mail: Goebel.Annika@mainz-bingen.de
Klemens Gros
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713300
Telefon Festnetz: +49613278713300
E-Mail: Gros.Klemens@mainz-bingen.de
Andrea Quanz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713270
Telefon Festnetz: +49613278713270
E-Mail: Quanz.Andrea@mainz-bingen.de
Timo Schlaf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713260
Telefon Festnetz: +49613278713260
E-Mail: Schlaf.Timo@mainz-bingen.de
Ronja Brosche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713109
Telefon Festnetz: +49613278713109
E-Mail: Brosche.Ronja@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.03.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Trennung, Jugendamt, Beistandschaft kündigen, Ehescheidung, Vaterschaft, getrenntlebend, Scheidung, Beistandschaft loswerden, Beistand