Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.
zuständige Stelle
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz Bingen - Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Postanschrift
Postfach 1355
55206 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplatz:
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 787-7080(BERATUNG)
Telefon Festnetz: 06132 787-7070(GEBÜHREN )
Fax: 06132 787-7777(Zentralfax AWB)
E-Mail: awb@awb-mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse des Abfallwirtschaftsbetriebes)
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
Formulare
- Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Werktage
Kosten
Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.
50 – 200 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 25.11.2024
Stichwörter
Abfallentsorger, Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallentsorgung, Abfall, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Übernahmeschein, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfallentsorgernummer, Behördliche Betriebsnummer, Entsorger, Kennnummer, Gefährliche Abfälle, Entsorgernummer, Entsorgung