Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Ansprechpartner
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Nachweisverordnung, Entsorgungsnachweis, Abfälle, Sammelentsorgungsnachweis, Entsorger, Abfallentsorgernummer, Entsorgernummer, Abfallnachweisverfahren, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfall, Entsorgung, Abfallentsorger, Kennnummer, Übernahmeschein, Behördliche Betriebsnummer, Begleitschein, Gefährliche Abfälle, Abfallentsorgung