Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)

    Ansprechpartner

    Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 98298-0

    Fax: 06131 98298-22

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Stichwörter

    Abfallnachweisverfahren, Abfallentsorger, Gefährliche Abfälle, Sammelentsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Kennnummer, Entsorgernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Entsorger, Entsorgung, Abfallentsorgung, Entsorgungsnachweis, Abfallentsorgernummer, Übernahmeschein, Begleitschein, Abfälle, Behördliche Betriebsnummer, Abfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de