Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.

    zuständige Stelle

    SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)

    Ansprechpartner

    Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 98298-0

    Fax: 06131 98298-22

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Technisch geändert am 16.02.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.

    Bearbeitungsdauer

    1 - 2 Werktage

    Kosten

    Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.

    50 – 200 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 25.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Gillich, Jill)

    Stichwörter

    Abfallentsorger, Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallentsorgung, Abfall, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Übernahmeschein, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Abfallentsorgernummer, Behördliche Betriebsnummer, Entsorger, Kennnummer, Gefährliche Abfälle, Entsorgernummer, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)