Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 5 Jugend, Familie und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna-Katharina Jung
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Telefon Festnetz: 06352 710-193
Fax: 06352 710-237
E-Mail: ajung@donnersberg.de
Frau Christine Meier
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-263
Fax: 06352 710-237
E-Mail: cmeier@donnersberg.de
Frau Diana Setzer
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-376
E-Mail: dsetzer@donnersberg.de
E-Mail: elterngeld@donnersberg.de
Frau Jasmin Stelter
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-268
E-Mail: jstelter@donnersberg.de
Frau Katharina Uhl
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-218
E-Mail: kuhl@donnersberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 54 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Meier
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-263
E-Mail: cmeier@donnersberg.de
Frau Diana Setzer
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-376
E-Mail: dsetzer@donnersberg.de
E-Mail: elterngeld@donnersberg.de
Frau Jasmin Stelter
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-268
Fax: 06352 710-237
E-Mail: jstelter@donnersberg.de
Frau Katharina Uhl
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Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
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Fax: 06352 710-237
E-Mail: kuhl@donnersberg.de
Frau Anna-Katharina Jung
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Fax: 06352 710-237
Telefon Festnetz: 06352 710-193
E-Mail: ajung@donnersberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
Voraussetzungen
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
- Sie sind nicht (neu) verheiratet
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
- Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
- Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
- Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
- Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
- Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Fristen
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2023
Stichwörter
Anspruchsprüfung