Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Unterhaltsvorschuss
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 telefonisch vereinbart werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kontakt
Fax: +49 621 504-3557
Kontaktperson
A + Ho - Hz
Telefon Festnetz: +49 621 504-2885
Ba - Ber + Wa - Wep
Telefon Festnetz: +49 621 504-3586
Bes - Def + Y - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-3655
Deg - Di + K
Telefon Festnetz: +49 621 504-2764
Dj - G
Telefon Festnetz: +49 621 504-2774
Ha - Hn + Wer - X
Telefon Festnetz: +49 621 504-3606
H - J + O
Telefon Festnetz: +49 621 504-3768
I + Sak - Schuf
Telefon Festnetz: +49 621 504-2685
J + O - Saj
Telefon Festnetz: +49 621 504-2881
Kb - Kle + Mp - N
Telefon Festnetz: +49 621 504-3584
L - N
Telefon Festnetz: +49 621 504-3571
Sak - Schuf + Wer - X
Telefon Festnetz: +49 621 504-3588
Schug - V
Telefon Festnetz: +49 621 504-3989
W - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-4381
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Rechtsbehelf
Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2023
Stichwörter
Anspruchsprüfung