Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Unterhaltsvorschussstelle

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 50 - Aufgaben der Jugendhilfe

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Fall unterschiedlich.

    Formulare

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Voraussetzungen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

    Rechtsbehelf

    Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

    Verfahrensablauf

    Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

    Fristen

    In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
    Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Anspruchsprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de