Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Unterhaltsvorschuss-Antrag - Online - :
UV-Erstantrag („UVO“) / Jährlicher Überprüfungsbogen („UVOJahr“): www.unterhaltsvorschuss-online.de (externer Link)
Unterhaltsvorschuss-Antrag - Online - :
UV-Erstantrag ("UVO") / Jährlicher Überprüfungsbogen ("UVOJahr"): www.unterhaltsvorschuss-online.de (externer Link)
Online-Dienst
zum Unterhaltsvorschuss Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Zuständigkeit ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:
AufgabenbereichSachbearbeiterinDurchwahlA + C + U + VFr. Jung4518martina.jung@kreis-bad-duerkheim.deB + X + Y + ZFr. Büttner4507daniela.buettner@kreis-bad-duerkheim.deD - GFr.Pätzold4516elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.deH - KoFr. Raab4517julia.raab@kreis-bad-duerkheim.deKr - OFr. Schüßler4505birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.deP - Sch + StFr. Krämer4501nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.deS + T + WFr. Haub4502mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de
Die Zuständigkeit ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:
AufgabenbereichSachbearbeiterinDurchwahlA + C + U + VFr. Jung4518martina.jung@kreis-bad-duerkheim.deB + X + Y + ZFr. Büttner4507daniela.buettner@kreis-bad-duerkheim.deD - GFr.Pätzold4516elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.deH - KoFr. Raab4517julia.raab@kreis-bad-duerkheim.deKr - OFr. Schüßler4505birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.deP - Sch + StFr. Krämer4501nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.deS + T + WFr. Haub4502mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Vormundschaften, Pfleg- und Beistandschaften für Minderjährige, Unterhaltsvorschusskasse (Ref. 45)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Büttner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4507
E-Mail: Daniela.Buettner@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84507
Frau Birgitt Schüßler
Frau Elisabeth Pätzold
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4516
E-Mail: Elisabeth.Paetzold@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84516
Frau Martina Jung
Besucheranschrift
E-Mail: Martina.Jung@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84518
Telefon Festnetz: 06322 961-4518
Frau Nicole Krämer
Hausanschrift
E-Mail: Nicole.Kraemer@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84501
Telefon Festnetz: 06322 961-4501
Frau Mara Haub
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4502
Fax: 06322 961-84502
E-Mail: Mara.Haub@kreis-bad-duerkheim.de
Frau Julia Raab
Internet
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023
Stichwörter
Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt