Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Unterhaltsvorschuss-Antrag - Online - : 

    UV-Erstantrag („UVO“) / Jährlicher Überprüfungsbogen („UVOJahr“):   www.unterhaltsvorschuss-online.de (externer Link)

    Unterhaltsvorschuss-Antrag - Online - : 

    UV-Erstantrag ("UVO") / Jährlicher Überprüfungsbogen ("UVOJahr"):   www.unterhaltsvorschuss-online.de (externer Link)

    Online-Dienst

    zum Unterhaltsvorschuss Online

    ID: L100039_291807800

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Zuständigkeit ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:

    AufgabenbereichSachbearbeiterinDurchwahl
    A + C + U + VFr. Jung4518martina.jung@kreis-bad-duerkheim.deB + X + Y + ZFr. Büttner4507daniela.buettner@kreis-bad-duerkheim.deD - GFr.Pätzold4516elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.deH - KoFr. Raab4517julia.raab@kreis-bad-duerkheim.deKr - OFr. Schüßler4505birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.deP - Sch + StFr. Krämer4501nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.deS + T + WFr. Haub4502mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de

    Die Zuständigkeit ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt:

    AufgabenbereichSachbearbeiterinDurchwahl
    A + C + U + VFr. Jung4518martina.jung@kreis-bad-duerkheim.deB + X + Y + ZFr. Büttner4507daniela.buettner@kreis-bad-duerkheim.deD - GFr.Pätzold4516elisabeth.paetzold@kreis-bad-duerkheim.deH - KoFr. Raab4517julia.raab@kreis-bad-duerkheim.deKr - OFr. Schüßler4505birgitt.schuessler@kreis-bad-duerkheim.deP - Sch + StFr. Krämer4501nicole.kraemer@kreis-bad-duerkheim.deS + T + WFr. Haub4502mara.haub@kreis-bad-duerkheim.de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Vormundschaften, Pfleg- und Beistandschaften für Minderjährige, Unterhaltsvorschusskasse (Ref. 45)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)