Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Westendstraße 17

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 telefonisch vereinbart werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • A

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2885

    • Ba - Ber + Wer - X

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3586

    • Bes - Def

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3655

    • Deg - Di + K

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2764

    • E - G

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2774

    • Ha - Hn

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3606

    • H - J + O

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3768

    • I + Sak - Schuf

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2685

    • J + O - Saj

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2881

    • Kb - Kle + Mp - N

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3584

    • L - N

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3571

    • Deg - Dz

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3588

    • Schug - V

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3989

    • W - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4381

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2022

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Änderung mitteilen, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020