Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Unterhaltsvorschuss
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 telefonisch vereinbart werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kontakt
Fax: +49 621 504-3557
Kontaktperson
A + Ho - Hz
Telefon Festnetz: +49 621 504-2885
Ba - Ber + Wa - Wep
Telefon Festnetz: +49 621 504-3586
Bes - Def + Y - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-3655
Deg - Di + K
Telefon Festnetz: +49 621 504-2764
Dj - G
Telefon Festnetz: +49 621 504-2774
Ha - Hn + Wer - X
Telefon Festnetz: +49 621 504-3606
H - J + O
Telefon Festnetz: +49 621 504-3768
I + Sak - Schuf
Telefon Festnetz: +49 621 504-2685
J + O - Saj
Telefon Festnetz: +49 621 504-2881
Kb - Kle + Mp - N
Telefon Festnetz: +49 621 504-3584
L - N
Telefon Festnetz: +49 621 504-3571
Sak - Schuf + Wer - X
Telefon Festnetz: +49 621 504-3588
Schug - V
Telefon Festnetz: +49 621 504-3989
W - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-4381
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Jugendamt, Änderung mitteilen, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss