Erwerb einer Waffe anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Beschreibung
- Ausländerbehörde
- Einbürgerungsbehörde
- Beirat für Migration und Integration
- Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
- Jagd- und Waffenbehörde
- Versammlungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Richard Blasen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1030
Fax: 06561 15-1005
E-Mail: blasen.richard@bitburg-pruem.de
Herr Heiko Keßler
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1005
Telefon Festnetz: 06561 15-1040
E-Mail: kessler.heiko@bitburg-pruem.de
Herr Andreas Reines
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1031
Fax: 06561 15-1005
E-Mail: reines.andreas@bitburg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.07.2024
Stichwörter
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