Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Wenn Sie in Ihrem Heimatland den Beruf des Kindheitspädagogen ausübten und in Deutschland tätig werden wollen, dann benötigen Sie die staatliche Anerkennung.
Beschreibung
Für ausländische Absolventinnen und Absolventen erfolgt die Erteilung der staatlichen Anerkennung mit dem Zusatz „Schwerpunkt Kindheitspädagogik“ nach Abschluss von inhaltlich entsprechend zu verortenden sozialen Studiengängen, nach Prüfung der Voraussetzungen
Zuständigkeit
Ausländische Absolventinnen und Absolventen wenden sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In Rheinland-Pfalz ist eine eigenständig an die Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin geknüpfte staatliche Anerkennung nicht gesetzlich verankert. Wird im Rahmen der beantragten Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt, dass eine im Ausland erworbene Qualifikation einem deutschen Bachelor der Frühpädagogik bzw. frühen Kindheit entspricht, wird nach Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge mit Schwerpunkt Kindheitspädagogik verliehen.
Kosten
Für die Erteilung der Staatlichen Anerkennung ist von rheinland-pfälzischen sowie ausländischen Absolventinnen und Absolventen eine Gebühr in nachfolgender Höhe zu zahlen:
Gebühr 16,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2022