Baumfällgenehmigung beantragen für geschützte Landschaftsbestandteile
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 250 - Umwelt, Forsten, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Adler
Frau Dr. Mandy Peichl-Brak
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-2252
Herr Maximilian Denninger
Hausanschrift
E-Mail: maximilian.denninger@stadt-speyer.de
Telefon Festnetz: 06232 14-2487
Fax: 06232 142784
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Fällen, Bäume, Naturschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Schnitt, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung