Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel:  Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel Nichtidentifizierung einer Vertragspartei) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
       Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen.
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt für:

    • Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände: Örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer
    • Patentanwälte: Patentanwaltskammer
    • Notare: Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat
    • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer: Wirtschaftsprüferkammer
    • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
    • Lohnsteuerhilfevereine: Landesamt für Steuern Koblenz
    • Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht um die in § 2 Abs. 1 Nr. 15 a-c) GwG Genannten handelt, Finanzunternehmen, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen bzw. Treuhänder: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
    • Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt: Örtlich zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde
    • Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind: Präsident des Landgerichts Mainz

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 9494-170

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Steuern (LfSt)

    Beschreibung

    Das Landesamt für Steuern (LfSt) geht auf die 1950 gegründete und zum 1. September 2014 aufgelöste Oberfinanzdirektion Koblenz zurück und ist die Mittelinstanz der rheinland-pfälzischen Landesfinanzverwaltung. Sie ist mit der Dienst- und Fachaufsicht über die rheinland-pfälzischen Finanzämter betraut. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählt darüber hinaus die Landesoberkasse sowie die Landesfinanzschule und Hochschule für Finanzen in Edenkoben. Die Leitung dieser Behörde obliegt der Präsidentin.

    Das LfSt ist dem Ministerium der Finanzen nachgeordnet.

    Das Landesamt ist in vier Gruppen untergliedert, von denen zwei überwiegend Querschnitts- und allgemeine Verwaltungsaufgaben obliegen und eine weitere die steuerfachlichen Aufgaben wahrnimmt. Die Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) bildet die vierte Gruppe, sie ist das Rechenzentrum der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. Die im LfSt eingerichtete Landesoberkasse (LOK) ist ressortübergreifend für die Zahlungen und Buchungen der Dienststellen der Landesverwaltung zuständig ist, soweit sich nicht die besondere Zuständigkeit einer anderen Kasse ergibt. Ihr obliegen dabei auch die Beitreibung öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlich zugelassener Forderungen des Landes und Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

    Wissenswertes und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 4932-36740

    Telefon Festnetz: +49 261 4932-0

    E-Mail: poststelle@lfst.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer - Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sternstraße 8

    60318 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 3 65 06 26-30

    Fax: +49 69 3 65 06 26-32

    E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Patentanwaltskammer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 089 2422780

    Fax: 089 24227824

    E-Mail: dpak@patentanwalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

    www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz  können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden.

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail Adresse mit sofortiger Löschung), per Fax, telefonisch oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.
    • Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
     

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Hinweis, Whistleblower, Geldwäsche, Verstoß gegen Sorgfaltspflichten, Geldwäschegesetz, Hinweisgebersystem, Verdacht, Geldwäscheprävention

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de