Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung

    Gefahrenstoffe; Ausnahmegenehmigung beantragen

    Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:

    • Abweichung von Lagervorschriften
    • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
    • Ausnahmen von gesetzten Fristen
    • Und weitere

    Ansprechpartner

    Für Ludwigshafen am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
    • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

    Rechtsgrundlage(n)

     § 19 Absatz 1 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Dem Bescheid der Behörde liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

    Verfahrensablauf

    • Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Es gibt grundsätzlich keine Frist. Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.

    Kosten

    Kosten: variabel von 100 bis 500 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2022

    Stichwörter

    Persönliche Schutzausrüstung, PSA, Arbeitsmittel, Überwachung, Wirksamkeit, Abweichung gesetzlicher Regelungen, Gefahrstoffe, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, Gefahrenbereich, Atemschutzgerät, Stand der Technik, Ersatzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de