Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
zuständige Stelle
SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht
SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)
Zuständigkeit
SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht
SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:
Gewerbeaufsicht
Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen
Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der "Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal" werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.
Welterbe Oberes Mittelrheintal
Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadttheater
Linie:- Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postfachadresse
Postfach 20 03 61
56003 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)
Beschreibung
Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz
Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.
Aufgaben des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Wichtige Aufgabe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die solide schulische Ausbildung der jungen Landwirte und Winzer, ergänzt durch ein attraktives Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen der Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem umfangreichen und praxisbezogenen Versuchswesen basiert.
Im Rahmen der Landentwicklung gilt es, Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen einzuleiten, zu unterstützen und Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durchzuführen.
Fachlich gliedert sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück -neben der zentralen Verwaltung- in insgesamt 15 fachlich orientierte Gruppen, die in fünf Abteilungen zusammengefasst sind:
- Schule
- Technische Zentralstelle
- Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
- Landwirtschaft und Ernährung
- Landentwicklung
Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft
Eine zentrale Aufgabe des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die schulische Ausbildung im Agrarbereich. Entsprechend vielfältig ist die Palette der Schulformen. Sie reicht von der Berufsschule für die Ausbildungsfelder Landwirt, Winzer, Gartenbauer, Förster, Pferdewirt über die Berufsfachschule und die Berufsoberschule Agrarwirtschaft bis zu den Fachschulen der Stufe I und II mit den Abschlüssen Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in und Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft. Eine Sonderform stellt die Fachschule für Agrarmanagement dar, die im Teilzeitunterricht zum Abschluss Agrarbetriebsfachwirt/in führt.
Insgesamt werden an den beiden Standorten Bad Kreuznach und Oppenheim in 50 Klassen mehr als 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet
Technische Zentralstelle
Die Technische Zentralstelle ist die Innovations- und Entwicklungsstelle der Technik- und Informationssysteme für alle Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz.
Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
Beratung und Fortbildung geben den Betriebsleitern bei der Problemlösung im Bereich Anbautechnik, Vinifikation und Vermarktung Hilfestellung.
Ein umfangreiches Versuchswesen bildet die Basis für eine projektorientierte Entwicklung neuer ressourcenschonender Verfahren zur qualitätsorientierten und marktgerechten Produktion.
Das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen des Weinmarktes und des Weinmarketings landesweit. Professionelles Marketing ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Diese Erkenntnis gilt auch und gerade für einen internationalen Weinmarkt in Deutschland.
Landwirtschaft
Die Abteilung Landwirtschaft koordiniert in Rheinland-Pfalz die Beratung und das Versuchswesen in der Landwirtschaft und im ökologischen Landbau. Sie ist federführend in grundlegenden Fragen des Pflanzenschutzes.
In den Regionen Hunsrück, Nahe, Rheinhessen und der Pfalz berät sie in allen produktionstechnischen Bereichen des Ackerbaus. Darüber hinaus ist sie der zentrale Ansprechpartner für Umweltbelange im ländlichen Raum.
Das Kompetenzzentrum ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen der ökologischen Anbauverfahren landesweit
Landentwicklung
Die Leitlinien der Landentwicklung haben als Ziele die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Als Umsetzungsinstrumente bietet die Abteilung Landentwicklung das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, den freiwilligen Nutzungstausch, Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen an.
Dienstbezirke des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Landkreise
- Alzey-Worms
- Bad Kreuznach
- Birkenfeld
- Mainz-Bingen
- Rhein-Hunsrückkreis
Kreisfreie Städte
- Mainz
- Worms
In der Abteilung Landwirtschaft gehört auch die Rheinpfalz zum Dienstbezirk.
Landesweite Zuständigkeit besteht für die Aufgabenbereiche: Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing; Kompetenzzentrum ökologischer Landbau; Koordination Pflanzenbau, Pflanzenschutz und landwirtschaftliches Versuchswesen; Schulformen des Agrarsektors, die landesweit nur einmal angeboten werden und Technische Zentralstelle.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 573
55529 Bad Kreuznach
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Voraussetzungen
- Befähigungsschein
- Sachkundenachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsklage
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Fristen
Vor der erstmaligen Begasung
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 100.00 EUR bis 1000.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2022
Stichwörter
Begasung, Pflanzenschutzmittel, Biozid-Produkte, Hygiene, Sachkundige Person, Gefährdungsbeurteilung, Überwachung, Arbeitsschutzvorschriften, Gefahrenbereich, Arbeitsschutz, Erlaubnis, Gefahrstoffe, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Arbeitsmittel, Sachkundenachweis, Verantwortliche Person, Holz- und Bautenschutz, Befähigungsscheininhaber, Biozid