Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    zuständige Stelle

    SGD Nord Rheinland-Pfalz, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht

    SGD Süd Rheinland-Pfalz, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht

    DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach (für nicht ortsfeste Begasungen im Bereich Pflanzenschutz, Vorratsschutz und Schädlingsbekämpfung)

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der "Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal" werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadttheater
      Linie:
      • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
    Postfachadresse

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 120-2200

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Wichtige Aufgabe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die solide schulische Ausbildung der jungen Landwirte und Winzer, ergänzt durch ein attraktives Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen der Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem umfangreichen und praxisbezogenen Versuchswesen basiert.
    Im Rahmen der Landentwicklung gilt es, Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen einzuleiten, zu unterstützen und Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durchzuführen.

    Fachlich gliedert sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück -neben der zentralen Verwaltung- in insgesamt 15 fachlich orientierte Gruppen, die in fünf Abteilungen zusammengefasst sind:

    • Schule
    • Technische Zentralstelle
    • Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
    • Landwirtschaft und Ernährung
    • Landentwicklung

    Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft

    Eine zentrale Aufgabe des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die schulische Ausbildung im Agrarbereich. Entsprechend vielfältig ist die Palette der Schulformen. Sie reicht von der Berufsschule für die Ausbildungsfelder Landwirt, Winzer, Gartenbauer, Förster, Pferdewirt über die Berufsfachschule und die Berufsoberschule Agrarwirtschaft bis zu den Fachschulen der Stufe I und II mit den Abschlüssen Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in und Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft. Eine Sonderform stellt die Fachschule für Agrarmanagement dar, die im Teilzeitunterricht zum Abschluss Agrarbetriebsfachwirt/in führt.
    Insgesamt werden an den beiden Standorten Bad Kreuznach und Oppenheim in 50 Klassen mehr als 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet

    Technische Zentralstelle

    Die Technische Zentralstelle ist die Innovations- und Entwicklungsstelle der Technik- und Informationssysteme für alle Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz.

    Weinbau, Oenologie und Weinmarketing

    Beratung und Fortbildung geben den Betriebsleitern bei der Problemlösung im Bereich Anbautechnik, Vinifikation und Vermarktung Hilfestellung.
    Ein umfangreiches Versuchswesen bildet die Basis für eine projektorientierte Entwicklung neuer ressourcenschonender Verfahren zur qualitätsorientierten und marktgerechten Produktion.
    Das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen des Weinmarktes und des Weinmarketings landesweit. Professionelles Marketing ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Diese Erkenntnis gilt auch und gerade für einen internationalen Weinmarkt in Deutschland.

    Landwirtschaft

    Die Abteilung Landwirtschaft koordiniert in Rheinland-Pfalz die Beratung und das Versuchswesen in der Landwirtschaft und im ökologischen Landbau. Sie ist federführend in grundlegenden Fragen des Pflanzenschutzes.
    In den Regionen Hunsrück, Nahe, Rheinhessen und der Pfalz berät sie in allen produktionstechnischen Bereichen des Ackerbaus. Darüber hinaus ist sie der zentrale Ansprechpartner für Umweltbelange im ländlichen Raum.
    Das Kompetenzzentrum ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen der ökologischen Anbauverfahren landesweit

    Landentwicklung

    Die Leitlinien der Landentwicklung haben als Ziele die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
    Als Umsetzungsinstrumente bietet die Abteilung Landentwicklung das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, den freiwilligen Nutzungstausch, Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen an.

    Dienstbezirke des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Landkreise

    • Alzey-Worms
    • Bad Kreuznach
    • Birkenfeld
    • Mainz-Bingen
    • Rhein-Hunsrückkreis

    Kreisfreie Städte

    • Mainz
    • Worms

    In der Abteilung Landwirtschaft gehört auch die Rheinpfalz zum Dienstbezirk.

    Landesweite Zuständigkeit besteht für die Aufgabenbereiche: Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing; Kompetenzzentrum ökologischer Landbau; Koordination Pflanzenbau, Pflanzenschutz und landwirtschaftliches Versuchswesen; Schulformen des Agrarsektors, die landesweit nur einmal angeboten werden und Technische Zentralstelle.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 60-68

    55545 Bad Kreuznach

    Postfachadresse

    Postfach 573

    55529 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Fax: +49 671 820-600

    Telefon Festnetz: +49 671 820-0

    E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Erforderliche Zuverlässigkeit
    • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 100.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Begasung, Sachkundige Person, Sachkunde, Verantwortliche Person, Befähigungsschein, Inhaber, Biozid-Produkte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de