Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Asbest: Abbruch- und Sanierungsarbeiten zulassen

    Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

    Ansprechpartner

    Für Dalheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis
    • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

    Formulare

    Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

    Voraussetzungen

    • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
    • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 29.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 27.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Stichwörter

    Gemisch, Abbruchsarbeit, Stoffe, Putz, Stoff, Fliesenkleber, Baustoffe, Sanierungsarbeiten, Asbesthaltige Baumaterialien, Spachtelmasse, Abfall, Sanierung, Asbest, Staub, Schwachgebundenes Asbest, Sanierungsarbeit, Aufwirbelung, Gemische, Abbruch, Abfallbeseitigung, Rauch, asbesthaltige Putze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)