Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit
Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)
Voraussetzungen
- Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen
Rechtsgrundlage(n)
§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Kosten
Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022
Stichwörter
Berufsqualifikation, Qualifikation, Sachkunde, Sachkundige Person, Anerkennung ausländische Qualifikation, Sachkundenachweis, Fortbildung, Qualifikationsnachweis, Anerkennung Qualifikation, Weiterbildung, Anerkennung Fortbildung