Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
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    Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

    Zuständig ist das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt (LfU)

    Aktuelles

    Das nach der Zusammenlegung des vorherigen Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft Mitte 2004 neu entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst Umwelt- und Arbeitsschutzkompetenz in einer einzigen leistungsfähigen Behörde zusammen.

    Beschreibung

    Aufgaben des Landesamtes:

    Das aus der Zusammenlegung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst die technische Kompetenz von Umwelt- und Arbeitsschutz in einer leistungsfähigen Behörde zu-sammen. Messen, Bewerten und Beraten auf kompetentem Niveau ist das Anforderungsprofil des Amtes. Es liefert die Grundlagen, aus denen heraus Verwaltung und Politik, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe ihre Entscheidungen treffen können. Ob es beispielsweise um Luftreinhaltung geht, um den Arbeitsschutz, die Gewässerreinhaltung, den Hochwasserschutz oder den Naturschutz, im LfU wird die Basis erarbeitet, die sichere Beurteilun-gen erst möglich macht.

    Naturschutz
    "Muss der Hamster wirklich geschützt werden?"

    In der Tat ist der Hamster eine im europäischen Maßstab nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) besonders geschützte Art. Die Abteilung „Naturschutz“ initiiert und begleitet Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten. Sie erarbeitet die fachlichen Grundlagen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, koordiniert den Vertragsnaturschutz und die Biotopbetreuung, erstellt Konzepte für die Biodiversität inclusive Hotline, wirkt bei der Eingriffsregelung und beim Ökokonto mit. 

     Kreislaufwirtschaft
    "Wussten Sie eigentlich, wie viel Abfall Sie erzeugen?"

     518,9 kg Abfall, d.h. eine halbe Tonne Abfall, hat jeder Rheinland-Pfälzer statistisch im Jahr 2014 produziert, wie die jährliche Siedlungsabfallbilanz ausweist, die das Landesamt für Umwelt gemeinsam mit den Städten und Landkreisen zusammenstellt. Neben der Abfallbilanzi-rung befasst sich die Abteilung „Kreislaufwirtschaft“  mit kommunalem und betrieblichem Stoffstrommanagement, mit (Abfallvermeidung, -verwertung, -bewertung), Altlasten und Alt-ablagerungen, Deponietechnik und Bodenschutz. Über ein Bodeninformationssystem (BIS) werden Behörden alle bodenschutzrelevanten Daten im Internet zur Verfügung gestellt. Eine Erfolgsgeschichte ist im Bereich Ressourceneffiziez die (Mit-)Beauftragung von EffChecks im Kontext mit dem EffNet.

     Hydrologie
    "Wann kommt das nächste Hochwasser?"

    Wenn man über Hoch- und Niedrigwasser Be-scheid wissen will, muss man messen. Das Landesamt für Umwelt misst und dokumentiert Wasserstand und Wasserführung in unseren Gewässern an über 150 Pegeln und rund 800 Grundwassermessstellen. Es koordiniert zudem den Hochwassermeldedienst in Rheinland-Pfalz, liefert die Planungsgrundlagen für Hochwasserschutzmaßnahmen, wirkt maßgeblich an der "Aktion Blau Plus" mit, gibt Informationen zum Erlebnisraum Wasser und betreibt zentral das wasserwirtschaftliche Informationssystem WAWIS mit allen Fachdaten, die für die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich sind.

     Gewässerschutz
    "Kann man in unseren Gewässern eigentlich wieder baden?"

    Das Landesamt für Umwelt betreibt ein Messnetz zur chemischen, physikalischen und biologi-schen Überwachung für die Bäche, Flüsse und Seen in Rheinland-Pfalz, auf dessen Grundlage u.a. der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz herausgegeben wird. Die Abteilung „Gewässerschutz“ wirkt zudem bei der Kläranlagenüberwachung mit, unterstützt die Wasserbehörden bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, betreibt das Grundwassermessnetz des Landes, ermittelt Grundlagen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und berät beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

     Gewerbeaufsicht
    "Einmal in anderer Bedeutung: Wie sicher ist ihr Arbeitsplatz?"

    Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine der Grundvoraussetzungen für eine humane Gesellschaft. Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ leistet ihren Beitrag durch den Transfer nationaler und internationaler Sicherheitsstandards in das rheinland-pfälzische Verwaltungshandeln.
    Die Chemikaliensicherheit und die Biotechnik sind unserThema. Wir unterstützen die Gewer-beaufsicht vor Ort bei Überprüfungen von Gefahrguttransporten. Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) prüft Geräte und Produkte auf ihre Gebrauchsrisiken und ist die Leitstelle Markt-überwachung im EU-Meldesystem.

    "Wie werde ich gegenüber Luftbelastungen geschützt?"
    Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ nimmt die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Emissions-handel des Landes wahr. Die Datenbank Emissionserklärungen wird gepflegt.
    Der Schutz vor radioaktiven Strahlungen durch Sachverständigenprüfungen in der Medizin und in Betrieben, durch sichere Aufbewahrung in der Landessammelstelle, durch Umgebungs- und Umweltüberwachung sowie stationäre Messstationen ist uns übertragen worden. Die Bereitstellung modernster Messtechnik zur Feststellung physikalischer Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und elektromagnetische Felder ist unser Auftrag.

     Umweltlabor"Wer kümmert sich eigentlich um Ozonwarnungen?"
    Das Zentrale Immissionsmessnetz (ZIMEN) des Landesamt für Umwelt misst, überwacht und dokumentiert an derzeit 27 Stationen in Rheinland-Pfalz die aktuelle Luftqualität. So werden beispielsweise bei Überschreiten der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe Warnhinweise an Funk, Fernsehen (Videotext) und Presse gegeben. Weitere Themen sind der Klimawandel, die Klimafolgenabschätzung und die Ermittlung umweltmeteorologischer Daten.

    "Wozu braucht man Umweltanalytik?"
    Umfangreiche Laboreinrichtungen für Wasseranalytik, Luftanalytik und die Messung physika-lischer Größen sind Herzstück des LfU. Das langjährig gewachsene Know-how in chemischen, physikalischen und biologischen Messtechniken in der Umweltanalytik ist die Voraussetzung für die verantwortungsvolle Beschreibung und Bewertung der Umwelt in Rheinland-Pfalz und die daraus abgeleitete Kompetenz für die sachverständige Beratung von Verwaltung, Politik und Gesellschaft in Umweltfragen. Das LfU ermöglicht zudem den Zugriff auf Umweltdaten in Rheinland-Pfalz und somit die Identifizierung von Trends, wie und ggf. in welche Richtung sich die Umweltbedingungen verändern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 7

    55116 Mainz

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

    Voraussetzungen

    • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

    Handlungsgrundlage(n)

    §2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Kosten

    Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Stichwörter

    Anerkennung Qualifikation, Anerkennung Fortbildung, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikation, Sachkunde, Berufsqualifikation, Fortbildung, Qualifikationsnachweis, Weiterbildung, Sachkundenachweis, Sachkundige Person

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020