• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

Beschreibung

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Ansprechpartner

Für Niederburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

Rechtsgrundlage(n)

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Kosten

Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

Version

Technisch erstellt am 27.09.2022

Technisch geändert am 27.09.2022

Stichwörter

Anerkennung Qualifikation, Sachkundenachweis, Berufsqualifikation, Anerkennung ausländische Qualifikation, Sachkunde, Weiterbildung, Sachkundige Person, Anerkennung Fortbildung, Fortbildung, Qualifikationsnachweis, Qualifikation

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020