Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

    Sachkundelehrgangs für Asbest Anerkennung beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

    Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

    Ansprechpartner

    Für Zweibrücken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referenten und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses

    Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
    • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

    Kosten

    Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 27.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Stichwörter

    Fortbildung, Sachkundelehrgang, Sachkundenachweis, Anerkennung Qualifikation, Anerkennung Fortbildung, Qualifikation, Sachkundige Person, Schwachgebundenes Asbest, Behördliche Anerkennung, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Hochgefährliche Asbestarbeiten, Weiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)