Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte Anerkennung beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.
Ansprechpartner
Für Heckenmünster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs. Diese Unterlagen sollten zudem folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm o Lehrgangsinhalte
- Referenten und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Sachkunde an Gefahrstoffverordnung § 15c Abs. 3 i. V. m. An-hang I, Nr. 4.4 Absatz 3 Satz 2
- Fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Rechtsgrundlage(n)
§15c Absatz 3 i.V.m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Kosten
Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022
Stichwörter
Weiterbildung, Sachkundige Person, Hygienemaßnahmen, Biozidwirkstoffe, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Sachkundenachweis, Begasung, Behördliche Anerkennung, Qualifikation, Desinfektionsmaßnahmen, Holz- und Bautenschutz, Schädlingsbekämpfung, Anerkennung Qualifikation, Sachkundelehrgang, Fortbildung, Anerkennung Fortbildung