Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Beschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig.
Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Kozerke
Besucheranschrift
E-Mail: wolfgang.kozerke@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Telefon Festnetz: 06391 9196-201
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Fundamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Kozerke
Besucheranschrift
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: wolfgang.kozerke@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-201
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Tierasyl, Tier abgeben, herrenloses Tier, Katze, Haustier, Kaninchen, Hund