Tierheim Betrieb
Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Beschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig.
Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Kontakt
Internet
Formulare
Leitfaden Erdwärmesonden
Erdwärmesonde
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Katze, Haustier, Tierasyl, Tier abgeben, herrenloses Tier, Hund, Kaninchen