Tierheim Betrieb

    Tierheim betreiben

    Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

    Beschreibung

    Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig.

    Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Ludwigshafen am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Katze, Haustier, Tierasyl, Tier abgeben, herrenloses Tier, Hund, Kaninchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English