Tierheim Betrieb

    Tierheim betreiben

    Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

    Beschreibung

    Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig.

    Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 75

    57537 Wissen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2742 939-0

    Fax: +49 2742 939-207

    E-Mail: info@rathaus-wissen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2022

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Tierasyl, Tier abgeben, herrenloses Tier, Katze, Haustier, Kaninchen, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020