Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Gesundheitsaufseher sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.
Beschreibung
Der Beruf des Gesundheitsaufsehers ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 22.09.2022
Stichwörter
Hygienekontrolleur, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygieneinspektorin, Gesundheitsaufseherin, Gesundheitsaufseher, Hygienekontrolleurin