Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Beschreibung
Der Beruf des Gesundheitsaufsehers ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 22.09.2022
Stichwörter
Hygienekontrolleurin, Hygieneinspektor, Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektorin, Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygienekontrolleur, Gesundheitsaufseherin