Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung
Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Beruf. Desinfektoren wirken beispielswiese in der Hygienekommission eines Krankenhauses, als Hygienebeauftragte im Rettungsdienst und als Sachbearbeiter im Gesundheitsamt mit.
Beschreibung
Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 22.09.2022