Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung
Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
In einigen Bundesländern ist eine Ermäßigung der KiTa-Kosten möglich.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Für Kettig wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.11.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten