Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    In einigen Bundesländern ist eine Ermäßigung der KiTa-Kosten möglich.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten. 

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verringerung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English