Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von den KiTa-Kosten möglich.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Hinweise für Worms: Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Informationen
Eltern, die Ihre Kinder für eine Krippe oder einen Hort angemeldet haben, müssen dafür grundsätzlich einen Beitrag zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen. Wir führen dann mit Hilfe einer Berechnung gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII eine Einkommensüberprüfung durch.
Je nach Ergebnis, wird der Beitrag gemäß der Kostentabelle für Krippe- und Hortbeiträge festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Bei einer Übernahme müssen die Eltern nichts zahlen, bei einer Ermäßigung zahlen sie einen vergünstigen Beitrag wie sonst in der entsprechenden Einkommensklasse vorgesehen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Wiebke Hauck (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5810
Fax: +49 6241 853-5899
Herr Felix Krämer (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5815
Fax: +49 6241 853-5899
Frau Anja Weinmann (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-5899
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5816
Internet
Formulare
Antrag Berechnung Elternbeitrag Kindertageseinrichtung
Infoschreiben zur Beitragserhöhung
Satzung Kindertagestätten Worms
Kostentabelle
Kosten
Hinweise für Worms: Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
z.B. je nach Einkommen, Anzahl der Kinder usw.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.11.2022
Stichwörter
Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten