Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von den KiTa-Kosten möglich.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten. 

    Ansprechpartner

    Für Utzerath wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 07.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2022

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Entbindung KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020