Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von den KiTa-Kosten möglich.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Kindertagesbetreuung, Planung, Vormundschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Herr Martin Ludwig
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2577
E-Mail: martin.ludwig@kreis-ak.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.11.2022
Stichwörter
Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten