Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Betriebsgenehmigung für Drohnenfluge mit einem Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)

    Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS - Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

    • "offen"
    • "speziell" 
    • "zulassungspflichtig"

    Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.

    Wenn Sie ein UAS in der "offenen" Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben. 

    Betrieb in der Kategorie "speziell"

    Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

    Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" sind derzeit noch nicht möglich, da sich die die entsprechenden UAS sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb noch in der Entwicklung befinden. 

    In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen.

    Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Internetseite als Hilfestellung zur Einordnung des Betriebs ein anschauliches Flussdiagramm bereit. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

    Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

    • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
    • Wie hoch soll es fliegen?
    • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS ¬- "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS - "Beyond Visual Line of Sight")?
    • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?

    Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie "speziell" wenden Sie sich an die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. 

    Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Nordrhein-Westfalen
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Thüringen

    Kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Stelle möglichst, bevor Sie den Antrag einreichen. Den Flug dürfen Sie erst unternehmen, wenn Ihnen eine Betriebsgenehmigung vorliegt.

    zuständige Stelle

    Bei Hauptgeschäftssitz des Unternehmens in Rheinland-Pfalz oder im Falle natürlicher Personen bei Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz:

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)

    Zuständigkeit

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude 667C

    55483 Lautzenhausen

    Hahn-Flughafen

    Kontakt

    Fax: +49 261 29141-2217

    Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

    E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher 
    • Betriebshandbuch (ConOps)
    • SORA-Risikobewertung (SORA - Specific Operations Risk Assessment)
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen
      • für den Einflug in geografische Gebiete
      • für Flüge in Kontrollzonen 
      • zum Abwurf von Gegenständen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen
      • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
      • ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
      • eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
    • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr) erteilt auf Antrag Betriebsgenehmigungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) in der speziellen Kategorie innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches.

    Bei Unklarheiten, ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen, stehen Ihnen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall bis zu 6 Wochen in Rheinland-Pfalz.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 200.00 EUR bis 2000.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des LBM:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Drohne, UAS, UAV, SORA, Spezielle Kategorie, Luftfahrzeug, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Genehmigung, Drohnen, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Risikoanalyse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de