• Immerath (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme

Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage verpflichtet, diese anzumelden.

Beschreibung

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den Gesundheitsämtern in den Kreisverwaltungen beziehungsweise Verwaltungen der kreisfreien Städte.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen

Adresse

Besucheranschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. ; Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

Telefon Festnetz: 06592 933-0

Fax: 06592 933-6284

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.07.2023

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. ; Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

Telefon Festnetz: 06592 933-0

Fax: 06592 933-6284

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 07.07.2023

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Fristen

Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden Sie hier:

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.08.2023

Version

Technisch erstellt am 15.09.2022

Technisch geändert am 01.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020