Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
    99150063001000

    Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

    Sie haben eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im Ausland erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anerkennung für eine Facharztbezeichnung aus einem EU-Staat haben und in Deutschland –hier Rheinland-Pfalz-als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Bezirksärztekammer. Nur dann darf diese Facharztbezeichnung in Deutschland geführt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittlere Bleiche 40
    55116 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 03.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation und die Tätigkeit als Fachärztin/Facharzt sind nur dann möglich, wenn Sie bereits eine gültige Approbation in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen zuerst Ihre Qualifikation als Ärztin/Arzt bei der dafür zuständigen Stelle beantragt und die Approbation erhalten haben. Danach können Sie die Anerkennung Ihrer Facharzt-Qualifikation beantragen.

    Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse bei der Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis nachweisen. Für die Facharzt-anerkennung werden Ihre Deutschkenntnisse in der Regel nicht erneut überprüft, es sei denn es bestehen Zweifel an der Sprachfähigkeit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anerkennung der Facharztqualifikation müssen Sie schriftlich, bei der jeweils zuständigen Bezirksärztekammer in Rheinland-Pfalz einreichen.

    Facharzt-Qualifikationen, die in einem EU-Staat erworben wurden, werden individuell daraufhin überprüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Fachärztin/des Facharztes entspricht oder ob es wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation gibt. Diese Überprüfung basiert auf verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Listung in der RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. Ihre einschlägige Berufserfahrung kann dabei ebenso berücksichtigt werden wie weitere berufliche Qualifikationen.

    Kosten

    Für die Anerkennung fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Für die Beschaffung notwendiger Dokumente können weitere Kosten bei anderen Stellen entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten, dass auch in einem EU-Staat erworbene Doktortitel nicht automatisch in Rheinland-Pfalz geführt werden dürfen. Hier ist immer eine Rückfrage/Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit RLP zu empfehlen.

    Bemerkungen

    Innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung teilt die zuständige Bezirksärztekammer mit, wenn Unterlagen fehlen.

    Unterstützende Institutionen

    Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2022
    Technisch geändert am 24.03.2026

    Stichwörter

    Arzt, Erlaubnis, Anerkennung, Fachärztin, Facharzt, Arbeitsmedizin, Ausländische Berufsqualifikation, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Anatomie, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Berufsausübung, Biochemie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gefäßchirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Herzchirurgie, Humangenetik, Hygiene und Umweltmedizin, Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Innere Medizin/Endokrinologie/Diabetologie, Innere Medizin/Hämatologie/Onkologie, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, Klinische Pharmakologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie/Virologie und Infektionsepidemiologie, Mund-/Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Neuropathologie, Nuklearmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Physiologie, Plastische/Rekonstruktive/Ästhetische Chirurgie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Rechtsmedizin, Strahlentherapie, Thoraxchirurgie, Transfusionsmedizin, Urologie, Viszeralchirurgie, Ärztekammer, Ärztin, Öffentliches Gesundheitswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020