Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Nicole Genzsch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Monika Machens
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-305
Fax: 06132 782-163
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Oliver Natusch
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-228
E-Mail: oliver.natusch@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon Festnetz: 06132 782-276
Fax: 06132 782-163
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2022
Stichwörter
Bescheinigung, Sterbefallanzeige, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde, Todesfall