Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Sterbefall Bescheinigung über Anzeige beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Basilikastraße 4

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-306

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-308

    Fax: +49 6721 184-314

    E-Mail: standesamt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014 (von: Gresch, Jutta)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Hembes, Markus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 30.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallbeurkundung, Bescheinigung, Todesfall, Sterbefallanzeige, Sterbefallurkunde, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)