Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus einem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt. Das heißt Geburten- und Sterberegister werden grundsätzlich von den Standesämtern geführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich die jeweiligen Geburten oder Sterbefälle ereignet haben und angezeigt wurden. Eheregister werden von den Standesämtern geführt, bei denen die jeweilige Ehe geschlossen worden ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6721 184-306
Fax: +49 6721 184-314
Telefon Festnetz: +49 6721 184-308
E-Mail: standesamt@bingen.de
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Mainzer Volksbank
erforderliche Unterlagen
amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Bei einem Registerauszug aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
- Die antragstellende Person muss mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Gericht
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Fortführung des jeweiligen Personenstandsregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Für die Personenstandsregister gelten grundsätzlich folgende Fortführungsfristen:
- Eheregister 80 Jahre,
- Geburtenregister 110 Jahre,
- Sterberegister 30 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare eines Auszugs beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Gebühr 6.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.04.2023
Stichwörter
Auszug, Personenstandsurkunde, Personenstandsregister, mehrsprachig