Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus einem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt. Das heißt Geburten- und Sterberegister werden grundsätzlich von den Standesämtern geführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich die jeweiligen Geburten oder Sterbefälle ereignet haben und angezeigt wurden. Eheregister werden von den Standesämtern geführt, bei denen die jeweilige Ehe geschlossen worden ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt.

    Ansprechpartner

    Für Neustadt an der Weinstraße wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Bei einem Registerauszug aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
    • Die antragstellende Person muss mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.

    Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Fortführung des jeweiligen Personenstandsregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Für die Personenstandsregister gelten grundsätzlich folgende Fortführungsfristen:

    • Eheregister 80 Jahre,
    • Geburtenregister 110 Jahre,
    • Sterberegister 30 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Gebühr 13.00 EUR

    Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare eines Auszugs beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Gebühr 6.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Personenstandsregister, mehrsprachig, Auszug, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English