Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus einem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt. Das heißt Geburten- und Sterberegister werden grundsätzlich von den Standesämtern geführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich die jeweiligen Geburten oder Sterbefälle ereignet haben und angezeigt wurden. Eheregister werden von den Standesämtern geführt, bei denen die jeweilige Ehe geschlossen worden ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2449

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2454

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2434

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2405

    Fax: +49 621 504-3472

    E-Mail: urkunden@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Bei einem Registerauszug aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
    • Die antragstellende Person muss mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.

    Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Fortführung des jeweiligen Personenstandsregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Für die Personenstandsregister gelten grundsätzlich folgende Fortführungsfristen:

    • Eheregister 80 Jahre,
    • Geburtenregister 110 Jahre,
    • Sterberegister 30 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Gebühr 13.00 EUR

    Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare eines Auszugs beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Gebühr 6.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Auszug, Personenstandsurkunde, Personenstandsregister, mehrsprachig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de