Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie in einem anderen Land der EU eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

    Zuständigkeit

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Basilikastraße 4

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-306

    Fax: +49 6721 184-314

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-308

    E-Mail: standesamt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde,
    • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person,
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
       (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formular aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    für ein Exemplar: Gebühr 13.00 EUR

    ab dem zweiten Exemplar: Gebühr 6.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, mehrsprachiges Formular, Sterbeurkunde EU-Ausland, Übersetzung Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English