Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie in einem anderen Land der EU eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.
Zuständigkeit
Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fabiola Perrina-Zils
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
Herr Stefan Görges
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2637 913-0
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: info@vgwthurm.de
Kontaktperson
Herr Stefan Görges
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Frau Fabiola Perrina-Zils
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde,
- amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person,
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(zum Beispiel Kind, Enkelkind), - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formular aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
für ein Exemplar: Gebühr 13.00 EUR
ab dem zweiten Exemplar: Gebühr 6.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.03.2023
Stichwörter
Sterbeurkunde, mehrsprachiges Formular, Übersetzungshilfe, Sterbeurkunde EU-Ausland, Übersetzung Sterbeurkunde