Kommunale Förderung für Vereine auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Organisation
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Biehler
Besucheranschrift
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: sandra.biehler@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-133
Frau Nina Veiock
Besucheranschrift
E-Mail: nina.veiock@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-141
Fax: 06391 9196-199
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Schulen, Jugend und Sport, Vereine
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Frau Nina Veiock
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E-Mail: nina.veiock@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-141
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Frau Sandra Biehler
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E-Mail: sandra.biehler@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Telefon Festnetz: 06391 9196-133
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erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinschaft, Verein, Gemeinde, Kommune, Förderung, Unterstützung, Zuwendungen, Auszahlung, Beihilfe