Kommunale Förderung für Vereine auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags: 09.00 - 12.00 Uhr mittwochs auch 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Vernazobres (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-142
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: katja.vernazobres@trier-land.de
Internet
Weitere Informationen
Finanzen
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinschaft, Verein, Gemeinde, Kommune, Förderung, Unterstützung, Zuwendungen, Auszahlung, Beihilfe